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Heimatförderprogramm "Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen."

 

Das landeseigene Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ ist startklar: Bis 2022 stehen rund 150 Millionen Euro für die Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung

Bei „Heimat“ geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt. Nur eine Politik, die Wert schätzt, was Menschen jeden Tag in unserem Land im Großen und vielmehr im Kleinen leisten, wird dazu beitragen, dass Heimat bewahrt und gleichzeitig für die Zukunft gestaltet werden kann.

Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis wollen wir die Gestal-tung unserer nordrhein-westfälischen Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen fördern. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.

Heimat-Scheck
Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initi-ativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt werden.
Der „Heimat-Scheck“ ist der Möglichmacher für all solche guten Ideen und kleinen Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber ei-nen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Deru Aufwand für An-tragstellung und Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum redu-ziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann.

Heimat-Preis
Für innovative Heimatprojekte wird durch die Kommune ein vom Land finanzierter Preis ausgelobt, der die konkrete Arbeit belohnen und zu-gleich nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnun-gen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagier-ten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich an-schließend dem Wettbewerb auf Landesebene. Kleinere Gemeinden erhalten vom Land ein Preisgeld von 5.000 Euro, Kreise von 10.000 Eu-ro, kreisfreie Kommunen werden 15.000 Euro zur Verfügung gestellt, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entscheiden.

Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirk-licht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung
aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Ge-meinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufge-wertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können Kommunen, Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.

Heimat-Fonds
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit ei-nem Volumen von über 80.000 Euro gefördert werden.

Heimat-Zeugnis
Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberech-tigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.

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