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Neues Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche rechtliche Betreuer

Ehrenamtliche Betreuung im Jahr 2023

Neues Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche rechtliche Betreuer

 

Ob durch Unfall, Krankheit oder das altersbedingte Nachlassen der eigenen Kräfte, jeder kann in eine Situation geraten, bei der man auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. In solchen Situation wünscht man sich eine verlässliche und gut geschulte Unterstützung für die Aufgaben, die man selbst nicht mehr erledigen kann. Damit das gelingt gibt es auch in diesem Jahr wieder eine Fortbildungsreihe der Arbeitsgemeinschaft „Ehrenamtliche Betreuung“, die sich an ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, sowie an Bevollmächtigte oder Personen richtet, die in Zukunft die gesetzliche Vertretung eines kranken oder behinderten Menschen übernehmen wollen. Die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen des Betreuungsrechts sind ein wichtiges Element der diesjährigen Veranstaltungen.

Die Auftaktveranstaltung der Fortbildungsreihe mit dem Titel „Grundlagen rechtlicher Betreuung“ findet am Donnerstag, 23. Februar, um 18:00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist der große Sitzungsaal im Rathaus Geisweid (Lindenplatz 7, 57078 Siegen). Bei dieser Veranstaltung gibt die Referentin Susanne Kuschmann, Direktorin des Amtsgerichts Lüdenscheid, einen Überblick über die Themen „Rechtliche Betreuung“ und „Tätigkeiten eines rechtlichen Betreuers“. Dabei wird sie grundsätzliche Begriffe erläutern und danach für Fragen zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist erforderlich und unter der Telefonnummer 0271 333-2710 oder per Mail an betreuungsbehoerde@siegen-wittgenstein.de möglich.

„Besonderes Augenmerk legt die Veranstaltungsreihe auf die seit dem Jahreswechsel in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform, die neben einer kompletten Umgestaltung der gesetzlichen Grundlagen einen besonderen Schwerpunkt auf Selbstbestimmung und Mitsprache der Betroffenen, aber auch auf das Erreichen einer besseren Qualität und Aufsicht auf Seiten der Betreuerinnen und Betreuer zum Ziel hat“, sagt Frank Klöckner, Leiter der Betreuungsbehörde im Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Änderungen sorgen unter anderem für mehr Selbstbestimmung bei den Betreuten, legen aber auch neue Mindeststandards für berufliche Betreuerinnen und Betreuer fest und garantieren mehr Unterstützung. „Das neue Betreuungsrecht stellt ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern kompetente Ansprechpartner zur Seite. Für sie sieht es die z.B. Möglichkeit vor, mit einem anerkannten Betreuungsverein eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen“, so Klöckner.

Weitere Infoveranstaltungen von regionalen Betreuungsvereinen

Über das Jahr verteilt wird es immer wieder verschiedene Fortbildungsveranstaltungen zum Thema ehrenamtliche Betreuung geben. Organisiert werden diese vom „Betreuungsverein Sozialdienst Katholischer Kirche. e.V.“ (SKF), dem „Betreuungsverein Arche e.V.“ und dem „Betreuungsverein Siegen-Wittgenstein e.V.“ (BSW). Die genauen Termine finden sich auf dem neuen Programm-Flyer des Arbeitskreises. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei.

Weitere Informationen und den Programm-Flyer gibt es bei der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, Bismarckstraße 45, 57076 Siegen, Telefon 0271 333-2710. Das Fortbildungsprogramm sowie weitere Materialien für ehrenamtliche Betreuer sind auf der Internetseite des Kreises Siegen-Wittgenstein unter www.siegen-wittgenstein.de/betreuung abrufbar.

 

Fortbildungsprogramm 2023.PDF