Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine
Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine
Donnerstag, 11. April 2019, 17:00 - 20:00 Uhr
Vereine beantragen oft schon in der Gründungsphase bei der Finanzbehörde die Anerkennung der steuerli- chen Gemeinnützigkeit. Der Verein profitiert regelmäßig davon, dass die Einnahmen für die förderungswürdigen Satzungszwecke nicht versteuert werden müssen oder Zuwendungsbestätigungen an Mitglieder und Spender ausgestellt werden dürfen. Ohne die steuerliche Ge- meinnützigkeit könnten Vereine ihre Aufgaben nur ein- geschränkt finanzieren und erfüllen. Das Steuerrecht für gemeinnützige Körperschaften unterliegt nahezu jährlich Veränderungen. Dagegen werden z. B. Vereinssatzungen erfahrungsgemäß nur selten auf steuerliche Muss-Vor- schriften hin überprüft und angepasst.
Das Seminar verschafft den gesetzlichen Vertretern des Vereins, dem Vorstand, einen Überblick über einschlägige steuerliche Vorschriften und gibt Handlungsempfeh- lungen. Der Vereinsvorstand tut einfach gut daran, wenn er sich hier hilfreiche Informationen geben lässt. Nicht zuletzt, weil der Vorstand, als gesetzlicher Vertreter des Vereins, für die Erfüllung der steuerlichen Auflagen ver- antwortlich ist.
Hinweis: In einem Workshop im November des Jahres wer- den die hier geschulten Inhalte anhand von Praxisaufga- ben mit den Teilnehmern erarbeitet.
Referenten: Frank Hünerbein, Detlev Vornberger, Finanz- amt Siegen, Gerald Pauly, Xaviera Pauly, Benjamin Sluiter, Svenja Wunderlich, 8P mbB Partnerschaft, Siegen
Zielgruppe: Ehrenamtlich tätige Vereinigungen, Grup- pen, Vereine, Kassierer/Schatzmeister
Ort: Bürgerhaus Burbach, Markplatz 7, 57299 Burbach
Anmeldung:
Kreis Siegen-Wittgenstein Ehrenamtservice
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271 333-2310
Telefax: 0271 333-2350
E-Mail: ehrenamt@siegen-wittgenstein.de