Ehrenamt in Siegen-Wittgenstein

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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes

Steuererleichterungen rückwirkend zum 1. Januar 2013

Nach Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes jetzt wirksam. Es reduziert die Vereinsbürokratie und setzt die Freibeträge für Übungsleiter herauf. Die meisten steuerlichen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

 

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