Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Steuererleichterungen rückwirkend zum 1. Januar 2013
Nach Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes jetzt wirksam. Es reduziert die Vereinsbürokratie und setzt die Freibeträge für Übungsleiter herauf. Die meisten steuerlichen Erleichterungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.
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