„Gesundheitsfürsorge“ als Aufgabenkreis
Mittwoch, 08. Juni 2016, 17:00 Uhr
„Gesundheitsfürsorge“ als Aufgabenkreis
Der Betroffene muss in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen, solange er die Folgen und die Tragweite des Eingriffs erkennen und seinen Willen hiernach äußern kann. Nur wenn die natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen nicht vorhanden ist, muss stellvertretend der Betreuer einwilligen. Im Rahmen der Gesundheitssorge sind auch folgende Themen relevant:
- Krankenversicherungsschutz
- Organisation und Kontrolle von Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Patienten- und Datenschutz
- Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Einholen gerichtlicher Genehmigungen
Im Anschluss an den Vortrag können Sie im Einzelgespräch gezielt weitere Informationen zu Fragen und Problemen innerhalb dieses Aufgabenkreises erhalten.
VERANTWORTLICH: Betreuungsverein Siegen-Wittgenstein e. V.
ORT: Rathaus der Stadt Siegen in Weidenau,
Regiestelle Leben im Alter, Weidenauer Str. 211-213, 57076 Siegen