Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine
Das 1x1 des Steuerrechts für Vereine
Donnerstag, 19. September 2019, 17:00 - 20:00 Uhr
Vereine beantragen oft schon in der Gründungsphase bei der Finanzbehörde die Anerkennung der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Der Verein profitiert regelmäßig davon, dass die Einnahmen für die förderungswürdigen Satzungszwecke nicht versteuert werden müssen oder Zuwendungsbestätigungen an Mitglieder und Spender ausgestellt werden dürfen. Ohne die steuerliche Gemein- nützigkeit könnten Vereine ihre Aufgaben nur einge- schränkt finanzieren und erfüllen.
Das Steuerrecht für gemeinnützige Körperschaften unter- liegt nahezu jährlich Veränderungen. Dagegen werden z. B. Vereinssatzungen erfahrungsgemäß nur selten auf steuerliche Muss-Vorschriften hin überprüft und ange- passt.
Das Seminar verschafft den gesetzlichen Vertretern des Vereins, dem Vorstand, einen Überblick über einschlägige steuerliche Vorschriften und gibt Handlungsempfehlun- gen. Der Vereinsvorstand tut einfach gut daran, wenn er sich hier hilfreiche Informationen geben lässt. Nicht zuletzt, weil der Vorstand, als gesetzlicher Vertreter des Vereins, für die Erfüllung der steuerlichen Auflagen ver- antwortlich ist.
Hinweis: In einem Workshop im November des Jahres werden die hier geschulten Inhalte anhand von Praxisauf- gaben mit den Teilnehmern erarbeitet.
Referenten: Frank Hünerbein, Detlev Vornberger, Finanz- amt Siegen, Gerald Pauly, Xaviera Pauly, Benjamin Sluiter, Svenja Wunderlich 8P mbB Partnerschaft, Siegen
Zielgruppe: Ehrenamtlich tätige Vereinigungen, Grup- pen, Vereine, Kassierer/Schatzmeister
Ort: Bürgerhaus Bad Berleburg, Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg
Anmeldung:
Kreis Siegen-Wittgenstein Ehrenamtservice
Koblenzer Straße 73
57072 Siegen
Telefon: 0271 333-2310
Telefax: 0271 333-2350
E-Mail: ehrenamt@siegen-wittgenstein.de